Unterstützungskasse
Ihr Arbeitgeber kann für die an Sie erteilte Zusage einer betrieblichen
Altersversorgung auch die Unterstützungskasse nutzen,
auch U-Kasse genannt. Die Unterstützungskasse ist eine steuerbefreite
Körperschaft, die als selbstständige Versorgungseinrichtung
meistens ein eingetragener Verein oder eine GmbH ist. Es gibt sie
für verschiedene Branchen oder als freie Kasse. Wenn Ihr Arbeitgeber
sie nutzen möchte, muss er Mitglied in einer Gruppen-Unterstützungskasse
werden, er kann aber auch eine betriebseigene gründen.
Bei dieser Versorgungsart zahlt das Unternehmen die Beiträge (egal,
ob durch Entgeltumwandlung oder den Arbeitgeber finanziert) für die
zukünftige Altersversorgung an die jeweilige Unterstützungskasse.
Die Kasse legt dann die Beiträge in einer Kapitallebens-, einer privaten
Rentenversicherung oder einer Fondspolice an. Im Alter erhalten Sie von
dieser Unterstützungskasse dann eine Kapitalabfindung oder eine lebenslange
Rente.
Auch hier ist das Unternehmen für die Zahlung der Beiträge verantwortlich.
Deshalb und zur Absicherung Ihrer Versorgung im Alter muss das Unternehmen
wieder dem Pensionssicherungsverein beitreten.
Die Vorteile der Nutzung einer Unterstützungskasse liegen für
das Unternehmen darin, dass es die Beiträge für die Zusage steuerlich
geltend machen kann. Es muss sich nicht um eine Rückdeckung wie bei
der Direktzusage kümmern. Und die Zahlung an die Unterstützungskasse
zur Bildung der Vorsorgebeträge - auch Dotierung genannt - ist für
den Chef flexibel zu handhaben. Dotierungsaussetzungen und -wiederaufnahmen
sind jederzeit möglich. Es gibt kein Nachholverbot, und auch sinkende
Dotierungen durch Verrechnungen sind machbar. Bilanzfelle Risiken wie bei
der Direktzusage sind mit der Nutzung der Unterstützungskasse
nicht verbunden, sie werden einfach ausgelagert. Zudem spart sich Ihr Chef
wieder Sozialversicherungsbeiträge.
Die Unterstützungskasse ist nicht nur für bilanzierende Unternehmen
interessant. Auch Freiberufler und nicht bilanzierende Unternehmen können
ihren Mitarbeitern und sogar sich selbst eine betriebliche Altersversorgung
zusagen. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist ideal für
Ärzte, Anwälte, Steuerberater und vor allem für die vielen
kleinen Dienstleister wie Friseure, Blumengeschäfte etc.
Wie bei der Direktzusage kann nicht nur das Unternehmen sparen. Auch Sie
können Lohnnebenkosten sparen, wenn z.B. statt einer Gehaltserhöhung
die Summe für eine Zahlung in eine Unterstützungskasse
genutzt wird.
Aber auch bei der Unterstützungskasse gibt es die Möglichkeit,
dass nur Sie selbst sich durch Entgeltumwandlung eine eigene betriebliche
Altersversorgung aufbauen. Und dies funktioniert so:
Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts, und Ihr Arbeitgeber legt diesen
Betrag, Idealerweise ab 100 Euro monatlich, bei einer Unterstützungkasse
an. Diese wiederum nutzt Kapitallebens-, private Rentenversicherungen
oder eine Fondspolice zum steuerfreien Vermögensaufbau. Ab dem 60.
oder 65. Lebensjahr erhalten Sie das so angesammelte Kapital einschließlich
aller Erträge ausgezahlt - in einer Summe oder als lebenslange Rente.
Sie nutzen damit wieder die Vorteile der Steuerersparnis (Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag) und der entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
Ihre selbst angesparte Rente aus der Unterstützungskasse müssen
Sie im Alter ganz normal versteuern, wenn diese den Freibetrag von 40 Prozent
bzw. maximal 3.072 Euro zuzüglich den Pauschbetrag von 1.044 Euro übersteigt.
Für die Unterstützungskasse ist keine Riester-Förderung
vorgesehen.
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