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Unterstützungskasse

Ihr Arbeitgeber kann für die an Sie erteilte Zusage einer betrieblichen Altersversorgung auch die Unterstützungskasse nutzen, auch U-Kasse genannt. Die Unterstützungskasse ist eine steuerbefreite Körperschaft, die als selbstständige Versorgungseinrichtung meistens ein eingetragener Verein oder eine GmbH ist. Es gibt sie für verschiedene Branchen oder als freie Kasse. Wenn Ihr Arbeitgeber sie nutzen möchte, muss er Mitglied in einer Gruppen-Unterstützungskasse werden, er kann aber auch eine betriebseigene gründen.

Bei dieser Versorgungsart zahlt das Unternehmen die Beiträge (egal, ob durch Entgeltumwandlung oder den Arbeitgeber finanziert) für die zukünftige Altersversorgung an die jeweilige Unterstützungskasse. Die Kasse legt dann die Beiträge in einer Kapitallebens-, einer privaten Rentenversicherung oder einer Fondspolice an. Im Alter erhalten Sie von dieser Unterstützungskasse dann eine Kapitalabfindung oder eine lebenslange Rente.

Auch hier ist das Unternehmen für die Zahlung der Beiträge verantwortlich. Deshalb und zur Absicherung Ihrer Versorgung im Alter muss das Unternehmen wieder dem Pensionssicherungsverein beitreten.

Die Vorteile der Nutzung einer Unterstützungskasse liegen für das Unternehmen darin, dass es die Beiträge für die Zusage steuerlich geltend machen kann. Es muss sich nicht um eine Rückdeckung wie bei der Direktzusage kümmern. Und die Zahlung an die Unterstützungskasse zur Bildung der Vorsorgebeträge - auch Dotierung genannt - ist für den Chef flexibel zu handhaben. Dotierungsaussetzungen und -wiederaufnahmen sind jederzeit möglich. Es gibt kein Nachholverbot, und auch sinkende Dotierungen durch Verrechnungen sind machbar. Bilanzfelle Risiken wie bei der Direktzusage sind mit der Nutzung der Unterstützungskasse nicht verbunden, sie werden einfach ausgelagert. Zudem spart sich Ihr Chef wieder Sozialversicherungsbeiträge.

Die Unterstützungskasse ist nicht nur für bilanzierende Unternehmen interessant. Auch Freiberufler und nicht bilanzierende Unternehmen können ihren Mitarbeitern und sogar sich selbst eine betriebliche Altersversorgung zusagen. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist ideal für Ärzte, Anwälte, Steuerberater und vor allem für die vielen kleinen Dienstleister wie Friseure, Blumengeschäfte etc.

Wie bei der Direktzusage kann nicht nur das Unternehmen sparen. Auch Sie können Lohnnebenkosten sparen, wenn z.B. statt einer Gehaltserhöhung die Summe für eine Zahlung in eine Unterstützungskasse genutzt wird.


Aber auch bei der Unterstützungskasse gibt es die Möglichkeit, dass nur Sie selbst sich durch Entgeltumwandlung eine eigene betriebliche Altersversorgung aufbauen. Und dies funktioniert so:

Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts, und Ihr Arbeitgeber legt diesen Betrag, Idealerweise ab 100 Euro monatlich, bei einer Unterstützungkasse an. Diese wiederum nutzt Kapitallebens-, private Rentenversicherungen oder eine Fondspolice zum steuerfreien Vermögensaufbau. Ab dem 60. oder 65. Lebensjahr erhalten Sie das so angesammelte Kapital einschließlich aller Erträge ausgezahlt - in einer Summe oder als lebenslange Rente. Sie nutzen damit wieder die Vorteile der Steuerersparnis (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und der entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Ihre selbst angesparte Rente aus der Unterstützungskasse müssen Sie im Alter ganz normal versteuern, wenn diese den Freibetrag von 40 Prozent bzw. maximal 3.072 Euro zuzüglich den Pauschbetrag von 1.044 Euro übersteigt. Für die Unterstützungskasse ist keine Riester-Förderung vorgesehen.



 
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