Pensionskasse
Die Pensionskasse gibt es schon bei vielen Großbetrieben in
Deutschland. Es handelt sich dabei um eine rechtlich selbstständige
Einrichtung, deren Träger ein oder mehrere Unternehmen bilden können.
Die Pensionskassen unterliegen - wie die privaten Versicherungsunternehmen
- der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Entsprechend der Regelungen des Altersvermögensgesetzes kann eine
Pensionskasse durch Entgeltumwandlung - also für Ihre arbeitnehmerfinanzierte
Altersvorsorge - genutzt werden. Und dies funktioniert wie
folgt:
- Sie können bis zu 180 Euro im Monat (2.448 Euro im Jahr) steuerfrei
(ohne Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) in eine Pensionskasse
einzahlen.
- Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bis zum Jahr 2008, wenn
die Einzahlungen unter 4 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze
bleiben.
- Über Gruppenverträge können kostengünstige Firmenlösungen
genutzt werden.
- Im Alter erhalten Sie wahlweise eine monatliche Rente oder eine einmalige
Barauszahlung, die jedoch voll zu versteuern ist.
- Ihre Ansprüche sind von Anfang an unverfallbar.
Sofern Sie bereits eine Entgeltumwandlung mit der Begrenzung auf
4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgenutzt haben, haben Sie
bei der Pensionskasse noch die Möglichkeit, zusätzlich bis zu
1.752 Euro im Jahr einzuzahlen. Dafür werden dann aber 21,1 Prozent
Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) fällig.
In diesem Fall ist eine Auszahlung in einer Summe steuerfrei und eine lebenslange
Rentenzahlung unterliegt nur mit dem jeweiligen geringeren Ertragsanteil
der Besteuerung.
Bei der Pensionskasse haben Sie außerdem die Nutzungsmöglichkeit
als Förderrente. In diesem Fall müssen die Beiträge
jedoch wie bei der Direktversicherung aus dem versteuerten
Gehalt kommen. Sie können dann diese Beiträge ebenfalls
als Sonderausgaben geltend machen und bekommen die Zulagen wie bei
der normalen "Förderrente". Dafür müssen
Sie jedoch alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen und
einhalten.
Die Pensionskasse legt die Gelder meist in zwei Varianten an:
- klassische Lösung durch eine Lebensversicherung, bei der die Alters-,
Witwenund Waisenrente und auch die Invaliditätsabsicherung abgesichert
werden kann
- fondsbasierte Lösung mit Kapitalerhaltungsgarantie
Die Pensionskasse ist eine ideale Alternative zur bereits erläuterten
Direktversicherung und bringt Ihnen folgende Vorteile:
- flexible Tarife mit attraktiven Renditen
- eine leistungsstarke Versorgung, wahlweise auch für Ihre Hinterbliebenen
und für den Fall der Berufsunfähigkeit
- steuerfreie Anlage bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
- Möglichkeit der Fortführung des Pensionskassenvertrages bei
Wechsel des Arbeitgebers
Auch Ihr Arbeitgeber profitiert von dieser Form der betrieblichen Altersversorgung,
wenn Sie selbst die Beiträge zahlen:
- einfach zu handhaben und weniger Verwaltungsaufwand als bei einer Direktversicherung
- keine Pflicht zum Beitritt in den Pensionssicherungsverein
- Einsparung des Sozialversicherungsbeitrags auch für den Arbeitgeber
bis Ende 2008
- keine Nachschusspflicht im Leistungsfall
Wie auch bei der Direktversicherung ist das Verfahren zur Nutzung
der "RiesterFörderung" im Zusammenhang mit der Pensionskasse
kompliziert und wegen der geringen steuerlichen Vorteile nicht so
interessant wie die anderen Möglichkeiten der betrieblichen
Altersversorgung.
Selbstverständlich kann auch Ihr Chef die Pensionskasse nutzen,
um für Sie eine Betriebsrente arbeitgeberfinanziert bereitzustellen.
Die Pensionskasse ist offen für alle Finanzierungsformen: arbeitgeber-,
arbeitnehmer- und mischfinanziert. Das heißt, Ihr Chef kann durch
Einzahlungen in eine Pensionskasse Ihre Betriebsrente komplett finanzieren
oder sich mit Teilbeträgen zusätzlich an Ihrer Entgeltumwandlung
beteiligen.
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