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Pensionskasse

Die Pensionskasse gibt es schon bei vielen Großbetrieben in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine rechtlich selbstständige Einrichtung, deren Träger ein oder mehrere Unternehmen bilden können. Die Pensionskassen unterliegen - wie die privaten Versicherungsunternehmen - der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Entsprechend der Regelungen des Altersvermögensgesetzes kann eine Pensionskasse durch Entgeltumwandlung - also für Ihre arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge - genutzt werden. Und dies funktioniert wie folgt:

  • Sie können bis zu 180 Euro im Monat (2.448 Euro im Jahr) steuerfrei (ohne Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) in eine Pensionskasse einzahlen.
  • Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bis zum Jahr 2008, wenn die Einzahlungen unter 4 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze bleiben.
  • Über Gruppenverträge können kostengünstige Firmenlösungen genutzt werden.
  • Im Alter erhalten Sie wahlweise eine monatliche Rente oder eine einmalige Barauszahlung, die jedoch voll zu versteuern ist.
  • Ihre Ansprüche sind von Anfang an unverfallbar.

Sofern Sie bereits eine Entgeltumwandlung mit der Begrenzung auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgenutzt haben, haben Sie bei der Pensionskasse noch die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 1.752 Euro im Jahr einzuzahlen. Dafür werden dann aber 21,1 Prozent Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) fällig. In diesem Fall ist eine Auszahlung in einer Summe steuerfrei und eine lebenslange Rentenzahlung unterliegt nur mit dem jeweiligen geringeren Ertragsanteil der Besteuerung.

Bei der Pensionskasse haben Sie außerdem die Nutzungsmöglichkeit als Förderrente. In diesem Fall müssen die Beiträge jedoch wie bei der Direktversicherung aus dem versteuerten Gehalt kommen. Sie können dann diese Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben geltend machen und bekommen die Zulagen wie bei der normalen "Förderrente". Dafür müssen Sie jedoch alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen und einhalten.

Die Pensionskasse legt die Gelder meist in zwei Varianten an:
- klassische Lösung durch eine Lebensversicherung, bei der die Alters-, Witwenund Waisenrente und auch die Invaliditätsabsicherung abgesichert werden kann
- fondsbasierte Lösung mit Kapitalerhaltungsgarantie

Die Pensionskasse ist eine ideale Alternative zur bereits erläuterten Direktversicherung und bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • flexible Tarife mit attraktiven Renditen
  • eine leistungsstarke Versorgung, wahlweise auch für Ihre Hinterbliebenen und für den Fall der Berufsunfähigkeit
  • steuerfreie Anlage bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
  • Möglichkeit der Fortführung des Pensionskassenvertrages bei Wechsel des Arbeitgebers

Auch Ihr Arbeitgeber profitiert von dieser Form der betrieblichen Altersversorgung, wenn Sie selbst die Beiträge zahlen:

  • einfach zu handhaben und weniger Verwaltungsaufwand als bei einer Direktversicherung
  • keine Pflicht zum Beitritt in den Pensionssicherungsverein
  • Einsparung des Sozialversicherungsbeitrags auch für den Arbeitgeber bis Ende 2008
  • keine Nachschusspflicht im Leistungsfall

Wie auch bei der Direktversicherung ist das Verfahren zur Nutzung der "RiesterFörderung" im Zusammenhang mit der Pensionskasse kompliziert und wegen der geringen steuerlichen Vorteile nicht so interessant wie die anderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.

Selbstverständlich kann auch Ihr Chef die Pensionskasse nutzen, um für Sie eine Betriebsrente arbeitgeberfinanziert bereitzustellen. Die Pensionskasse ist offen für alle Finanzierungsformen: arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanziert. Das heißt, Ihr Chef kann durch Einzahlungen in eine Pensionskasse Ihre Betriebsrente komplett finanzieren oder sich mit Teilbeträgen zusätzlich an Ihrer Entgeltumwandlung beteiligen.



 
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