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Direktzusage

Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt. Sie wird hauptsächlich von großen und bilanzierenden Unternehmen genutzt und ist auch interessant für GmbHs, wenn diese ausreichend Gewinne erzielen. Von der Direktzusage profitieren überwiegend Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Vorstände von nicht nur großen Unternehmen. Wichtig dabei ist hier vor allem der Steuervorteil für das Unternehmen. Der Nachteil für das Unternehmen liegt in bilanziellen Risiken, vor allem wenn es einem Unternehmen einmal nicht so gut geht.

Bei der Direktzusage verspricht Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Rentenleistung im Alter. Möglich ist auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung. Da die späteren Leistungen aus betrieblichen Mitteln finanziert werden, handelt sich um eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Um die einmal ausgesprochene Zusage in Zukunft auch realisieren zu können, werden in der Bilanz des jeweiligen Arbeitgebers Rückstellungen gebildet. Diese zukünftigen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz können zu einer erheblichen Steuerersparnis für das Unternehmen - je nach Alter des Begünstigten und nach der Höhe der Versorgungszusage - führen.

Das Unternehmen haftet dafür, dass es nicht nur bilanzierende Rückstellungen bildet, sondern auch finanzielle Mittel zur Deckung der Zusagen tatsächlich anlegt, um Ihnen dann im Alter die zugesagte Leistung auszahlen zu können. Dies nennt man auch Rückdeckung. Sie erfolgt oft über Zahlungen in eine Lebensversicherung, aber auch in bestimmte Immobilienfonds oder in Aktienfonds. Hier gibt es ein überraschendes Steuergeschenk seit 1. Januar 2002: Mit der Unternehmenssteuerreform sind Erträge, jährliche Dividendenausschüttungen, Kursgewinne von Investmentfonds (bis zum Verkaufszeitpunkt realisierte) und Aktienfonds, die ein Unternehmen zur Rückdeckung der Direktzusage nutzt, komplett steuerfrei, wenn die Fonds im Betriebsvermögen des Unternehmens gehalten werden. Gegenüber der Rückdeckung mittels Kapitallebensversicherungen ist dies ein riesiger Vorteil (deren Deckungskapital muss als Buchwert in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden). Zur weiteren Absicherung Ihrer Ansprüche muss das Untennehmen Mitglied im Pensionssicherungsverein werden. Dieser hat die Aufgabe, Ihre Ansprüche für den Insolvenzfall des Unternehmens zu gewährleisten.

Eine Riester-Rente ist für die Direktzusage im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Sobald Sie im Alter Ihre zugesagte Zusatzversorgung erhalten, ist diese voll steuerpflichtig. Es gibt aber einen Freibetrag von 40 Prozent bzw. maximal. 3.072 Euro zuzüglich einem Pauschbetrag von 1.044 Euro. Das heißt, geht Ihre spätere Jahresrente über den Betrag von 4.116 Euro hinaus, muss sie teilweise versteuert werden.

Eine Direktzusage ist für Sie die interessanteste Form, wenn sie komplett vom Arbeitgeber finanziert wird. Leider ist sie aber von der Bereitschaft Ihres Chefs und natürlich der Unternehmenssituation abhängig.

Es lohnt sich auf jeden Fall, bei anstehenden Gehaltserhöhungen oder bei Verhandlungen über eine Neuanstellung in einem Unternehmen zu erörtern, ob nicht ein Teil oder die ganze Gehaltserhöhung bzw. ein Teil Ihres Gehalts nicht an Sie ausgezahlt, sondern Ihnen in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers zugute kommt. Wie zuvor erläutert, kann davon das Unternehmen erheblich profitieren, und Sie sichern sich eine zusätzliche Altersvorsorge.



 
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