Direktzusage
Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusage,
auch Pensionszusage genannt. Sie wird hauptsächlich von großen
und bilanzierenden Unternehmen genutzt und ist auch interessant für
GmbHs, wenn diese ausreichend Gewinne erzielen. Von der Direktzusage
profitieren überwiegend Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer
sowie Vorstände von nicht nur großen Unternehmen. Wichtig dabei
ist hier vor allem der Steuervorteil für das Unternehmen. Der Nachteil
für das Unternehmen liegt in bilanziellen Risiken, vor allem
wenn es einem Unternehmen einmal nicht so gut geht.
Bei der Direktzusage verspricht Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Rentenleistung
im Alter. Möglich ist auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit
und für die Hinterbliebenenversorgung. Da die späteren Leistungen
aus betrieblichen Mitteln finanziert werden, handelt sich um eine arbeitgeberfinanzierte
Altersvorsorge. Um die einmal ausgesprochene Zusage in Zukunft auch realisieren
zu können, werden in der Bilanz des jeweiligen Arbeitgebers Rückstellungen
gebildet. Diese zukünftigen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz können
zu einer erheblichen Steuerersparnis für das Unternehmen - je
nach Alter des Begünstigten und nach der Höhe der Versorgungszusage
- führen.
Das Unternehmen haftet dafür, dass es nicht nur bilanzierende Rückstellungen
bildet, sondern auch finanzielle Mittel zur Deckung der Zusagen tatsächlich
anlegt, um Ihnen dann im Alter die zugesagte Leistung auszahlen zu können.
Dies nennt man auch Rückdeckung. Sie erfolgt oft über Zahlungen
in eine Lebensversicherung, aber auch in bestimmte Immobilienfonds
oder in Aktienfonds. Hier gibt es ein überraschendes Steuergeschenk
seit 1. Januar 2002: Mit der Unternehmenssteuerreform sind Erträge,
jährliche Dividendenausschüttungen, Kursgewinne von Investmentfonds
(bis zum Verkaufszeitpunkt realisierte) und Aktienfonds, die ein Unternehmen
zur Rückdeckung der Direktzusage nutzt, komplett steuerfrei, wenn die
Fonds im Betriebsvermögen des Unternehmens gehalten werden. Gegenüber
der Rückdeckung mittels Kapitallebensversicherungen ist dies ein riesiger
Vorteil (deren Deckungskapital muss als Buchwert in der Bilanz des Unternehmens
ausgewiesen werden). Zur weiteren Absicherung Ihrer Ansprüche muss
das Untennehmen Mitglied im Pensionssicherungsverein werden. Dieser
hat die Aufgabe, Ihre Ansprüche für den Insolvenzfall des Unternehmens
zu gewährleisten.
Eine Riester-Rente ist für die Direktzusage im Rahmen
der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Sobald Sie im Alter
Ihre zugesagte Zusatzversorgung erhalten, ist diese voll steuerpflichtig.
Es gibt aber einen Freibetrag von 40 Prozent bzw. maximal. 3.072 Euro zuzüglich
einem Pauschbetrag von 1.044 Euro. Das heißt, geht Ihre spätere
Jahresrente über den Betrag von 4.116 Euro hinaus, muss sie teilweise
versteuert werden.
Eine Direktzusage ist für Sie die interessanteste Form, wenn
sie komplett vom Arbeitgeber finanziert wird. Leider ist sie aber von der
Bereitschaft Ihres Chefs und natürlich der Unternehmenssituation abhängig.
Es lohnt sich auf jeden Fall, bei anstehenden Gehaltserhöhungen
oder bei Verhandlungen über eine Neuanstellung in einem Unternehmen
zu erörtern, ob nicht ein Teil oder die ganze Gehaltserhöhung
bzw. ein Teil Ihres Gehalts nicht an Sie ausgezahlt, sondern Ihnen in Form
einer Direktzusage des Arbeitgebers zugute kommt. Wie zuvor erläutert,
kann davon das Unternehmen erheblich profitieren, und Sie sichern sich eine
zusätzliche Altersvorsorge.
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