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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist noch die beliebteste Form der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge. Hier schließt der Arbeitgeber einen Vertrag (Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung oder Fondspolice) mit einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge hierfür werden von Ihrem Gehalt einbehalten und entweder monatlich, halbjährlich oder jährlich abgeführt. Ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr können Sie dann das angesparte Kapital sowie die Erträge und Überschüsse in einer Summe oder als eine lebenslange Rente erhalten. Ihr Chef ist immer der Versicherungsnehmer und Sie sind die versicherte Person.

Bis zu 1.752 Euro jährlich bzw. im Rahmen eines Gruppenvertrags bis zu 2.148 Euro können Sie dafür als Beitrag einzahlen. Diese Beiträge unterliegen nicht der normalen Lohnbesteuerung, sondern einer so genannten Pauschalbesteuerung. Das heißt, für den Versicherungsbeitrag werden 20 Prozent pauschal Lohnsteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz wesentlich höher liegt, haben Sie entsprechende Steuervorteile. Sofern Sie die Beiträge aus Ihrem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld finanzieren, das heißt jährlich oder halbjährlich, entfallen zudem wieder die Beiträge zur Sozialversicherung bis 2008.

Die aus der Direktversicherung später ausgezahlten Leistungen sind nur mit dem Ertragsanteil, das heißt mit 60 Jahren zu 32 Prozent steuerpflichtig und ab 65 Jahren zu 27 Prozent steuerpflichtig. Sofern Sie eine einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen, ist diese steuerfrei.

Ebenso wie bei der arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse sind Ihre Ansprüche an die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung sofort unverfallbar.

Im Gegensatz zu den beiden zuvor genannten Möglichkeiten können Sie bei der Nutzung der Direktversicherung auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Das ist dann mit folgenden Bedingungen verbunden: Die Beiträge für die Direktversicherung müssen dann aus dem voll versteuerten Gehalt gezahlt werden. Dabei sind die Höchstgrenzen einzuhalten. Diesen Beitrag können Sie jedoch bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.

Zusätzlich erhalten Sie die staatlichen Zulagen für sich selbst sowie Ihre Kinder wie im Kapitel 2.5 beschrieben. Dafür müssen Sie aber auch auf die Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung verzichten. Das heißt, Ihr Vertrag unterliegt den Bedingungen und Richtlinien der normalen Förderrente. Hinzu kommt, dass Sie im Alter die Leistungen aus der geförderten Direktversicherung nicht in einer Summe, sondern nur als monatliche lebenslange Rente beziehen können. Und diese unterliegt dann voll der Besteuerung.

Direktversicherungen werden gern von kleineren Unternehmen angeboten, da sie augenscheinlich den wenigsten Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie auch hier entweder den Vertrag mitnehmen oder aber privat weiterzahlen, wenn Ihr neuer Chef Ihnen die Möglichkeit der Direktversicherung nicht anbietet.

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass ausschließlich Ihre Firma die Beiträge in eine Direktversicherung einzahlt und somit die Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert wird. Anspruch auf Leistungen aus diesen Verträgen haben Sie aber erst, wenn Sie die Vorgaben (mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre Betriebszügehörigkeit) für eine unverfallbare Anwartschaft erfüllt haben. Dann bleibt Ihnen die Betriebsrente auch erhalten, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Dies aber nur in der Höhe, die sich innerhalb der Betriebszugehörigkeit angesammelt hat. Unter Umständen können Sie auch die bisherige Direktversicherung oder die sich daraus ergebenen Ansprüche in die neue Firma mitnehmen.



 
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