Direktversicherung
Die Direktversicherung ist noch die beliebteste Form der arbeitnehmerfinanzierten
Altersvorsorge. Hier schließt der Arbeitgeber einen Vertrag (Kapitallebensversicherung,
private Rentenversicherung oder Fondspolice) mit einem Versicherungsunternehmen
ab. Die Beiträge hierfür werden von Ihrem Gehalt einbehalten und
entweder monatlich, halbjährlich oder jährlich abgeführt.
Ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr können Sie dann das angesparte Kapital
sowie die Erträge und Überschüsse in einer Summe oder als
eine lebenslange Rente erhalten. Ihr Chef ist immer der Versicherungsnehmer
und Sie sind die versicherte Person.
Bis zu 1.752 Euro jährlich bzw. im Rahmen eines Gruppenvertrags bis
zu 2.148 Euro können Sie dafür als Beitrag einzahlen. Diese Beiträge
unterliegen nicht der normalen Lohnbesteuerung, sondern einer so genannten
Pauschalbesteuerung. Das heißt, für den Versicherungsbeitrag
werden 20 Prozent pauschal Lohnsteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
fällig. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz wesentlich höher
liegt, haben Sie entsprechende Steuervorteile. Sofern Sie die Beiträge
aus Ihrem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld finanzieren, das heißt jährlich
oder halbjährlich, entfallen zudem wieder die Beiträge zur
Sozialversicherung bis 2008.
Die aus der Direktversicherung später ausgezahlten Leistungen sind
nur mit dem Ertragsanteil, das heißt mit 60 Jahren zu 32 Prozent
steuerpflichtig und ab 65 Jahren zu 27 Prozent steuerpflichtig. Sofern Sie
eine einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen, ist diese steuerfrei.
Ebenso wie bei der arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse
sind Ihre Ansprüche an die Direktversicherung durch
Entgeltumwandlung sofort unverfallbar.
Im Gegensatz zu den beiden zuvor genannten Möglichkeiten können
Sie bei der Nutzung der Direktversicherung auch die Riester-Förderung
in Anspruch nehmen. Das ist dann mit folgenden Bedingungen verbunden: Die
Beiträge für die Direktversicherung müssen dann aus dem voll
versteuerten Gehalt gezahlt werden. Dabei sind die Höchstgrenzen einzuhalten.
Diesen Beitrag können Sie jedoch bei Ihrer Steuererklärung als
Sonderausgabe geltend machen.
Zusätzlich erhalten Sie die staatlichen Zulagen für sich selbst
sowie Ihre Kinder wie im Kapitel 2.5 beschrieben. Dafür müssen
Sie aber auch auf die Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge
durch Entgeltumwandlung verzichten. Das heißt, Ihr Vertrag
unterliegt den Bedingungen und Richtlinien der normalen Förderrente.
Hinzu kommt, dass Sie im Alter die Leistungen aus der geförderten
Direktversicherung nicht in einer Summe, sondern nur als
monatliche lebenslange Rente beziehen können. Und diese unterliegt
dann voll der Besteuerung.
Direktversicherungen werden gern von kleineren Unternehmen angeboten, da
sie augenscheinlich den wenigsten Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie auch hier entweder den
Vertrag mitnehmen oder aber privat weiterzahlen, wenn Ihr neuer Chef Ihnen
die Möglichkeit der Direktversicherung nicht anbietet.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass ausschließlich
Ihre Firma die Beiträge in eine Direktversicherung einzahlt
und somit die Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert wird. Anspruch
auf Leistungen aus diesen Verträgen haben Sie aber erst, wenn
Sie die Vorgaben (mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre Betriebszügehörigkeit)
für eine unverfallbare Anwartschaft erfüllt haben. Dann
bleibt Ihnen die Betriebsrente auch erhalten, wenn Sie den Arbeitgeber
wechseln. Dies aber nur in der Höhe, die sich innerhalb der
Betriebszugehörigkeit angesammelt hat. Unter Umständen
können Sie auch die bisherige Direktversicherung oder
die sich daraus ergebenen Ansprüche in die neue Firma mitnehmen.
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